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   SG Chemnitz, 23.05.2000 - S 14 KN 279/97   

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SG Chemnitz, 23.05.2000 - S 14 KN 279/97 (https://dejure.org/2000,60621)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 23.05.2000 - S 14 KN 279/97 (https://dejure.org/2000,60621)
SG Chemnitz, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - S 14 KN 279/97 (https://dejure.org/2000,60621)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 362/10
    Das Sozialgericht (SG) Chemnitz hob den Bescheid des Bundesversicherungsamtes auf (Urteil vom 23.5.2000, Aktenzeichen (Az)L 14 KN 279/97), weil der innere Grund für die Einstufung als bergbaulicher Betrieb Ende 1991 entfallen sei, und verurteilte die dort beigeladene Beklagte antragsgemäß zur Erstattung der überzahlten anteiligen Beiträge.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 359/10

    (Teil-)Erstattung von Arbeitgeberbeiträgen zur knappschaftlichen (bergbaulichen)

    Das Sozialgericht (SG) Chemnitz hob den Bescheid des Bundesversicherungsamtes auf (Urteil vom 23.5.2000, Aktenzeichen (Az) L 14 KN 279/97), weil der innere Grund für die Einstufung als bergbaulicher Betrieb Ende 1991 entfallen sei, und verurteilte die dort beigeladene Beklagte antragsgemäß zur Erstattung der überzahlten anteiligen Beiträge.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - L 18 KN 364/10

    Einstufung eines Betriebs durch die Oberste Bergbaubehörde der DDR als

    Das Sozialgericht (SG) Chemnitz hob den Bescheid des Bundesversicherungsamtes auf (Urteil vom 23.5.2000, Aktenzeichen (Az)L 14 KN 279/97), weil der innere Grund für die Einstufung als bergbaulicher Betrieb Ende 1991 entfallen sei, und verurteilte die dort beigeladene Beklagte antragsgemäß zur Erstattung der überzahlten anteiligen Beiträge.
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